Flexible Hilfen

Die Flexible Hilfen sind für den Einzelfall organisierte Jugendhilfeangebote, welche sich dem individuellen Bedarfen der Familien in schwierigen Lebenslagen anpassen.
Die Leistungen der Flexiblen Hilfen zur Erziehung beziehen sich auf das Kinder- und Jugendhilfegesetz (§ 27 ff. SGB VIII):

  • Erziehungsbeistand

  • Sozialpädagogische Familienhilfe

  • Intensive Einzelfallhilfe

  • Hilfen für seelisch behinderte junge Menschen

  • Elternarbeit

Flexible ambulante Hilfen beinhalten die Unterstützung des/r betroffenen Kindes/r oder Jugendlichen und deren Familien an ihrem Wohnort, in der Regel dem Haushalt der Familie.