Die Flexible Hilfen sind für den Einzelfall organisierte Jugendhilfeangebote, welche sich dem individuellen Bedarfen der Familien in schwierigen Lebenslagen anpassen.
Die Leistungen der Flexiblen Hilfen zur Erziehung beziehen sich auf das Kinder- und Jugendhilfegesetz (§ 27 ff. SGB VIII):
Erziehungsbeistand
Sozialpädagogische Familienhilfe
Intensive Einzelfallhilfe
Hilfen für seelisch behinderte junge Menschen
Elternarbeit
Flexible ambulante Hilfen beinhalten die Unterstützung des/r betroffenen Kindes/r oder Jugendlichen und deren Familien an ihrem Wohnort, in der Regel dem Haushalt der Familie.