Begleiteter Umgang nach § 18 SGB VIII, ist ein unterstützendes Angebot für getrennte Familien, die den Kontakt und die persönliche Beziehung von beiden Elternteilen oder anderen Beteiligten zu den Kindern aufrecht erhalten wollen, dies aber nicht ohne Unterstützung leisten können.
Begleiteter Umgang ist sinnvoll für Familien mit hohem Konfliktpotenzial, schweren Loyalitätskonflikten des Kindes, Erstanbahnung des Kontaktes zwischen Kind und einem Beteiligten, Elternentfremdung und/ oder starken physischen oder psychischen Beeinträchtigungen eines oder mehrerer Beteiligter. Die Umgangskontakte können mit der Möglichkeit des Begleiteten Umgangs vor- und nachbereitet und durchgeführt werden.