Die aufsuchende Familientherapie nach § 27 (3) SGB VIII ist auf Familien zugeschnitten, die sich in chronischen bzw. in akuten Krisen befinden. Eine drohende Auflösung des Familiensystems aufgrund einer beabsichtigten stationären Unterbringung (in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe, psychiatrischen Kliniken oder Kriseneinrichtungen) eines oder mehrerer Familienmitglieder, wiederkehrende Eskalationen sowie erstmalig auftretende, das Familiensystem gefährdende Problemlagen können Indikationen für eine Aufsuchende Familientherapie sein.
Die Hilfe bezieht sich auf das gesamte Familiensystem und ihr soziales Umfeld. Sie findet in der Regel im Haushalt der Familie statt.
Aufsuchende Familientherapie wird von zwei Therapeuten im Team geleistet.